Allgemeine geschäftsbedingungen

 

GELTUNGSBEREICH

Diese ABG gelten für alle Lieferungen und Leistungen durch die I&P Tomorrow Musical GmbH (im Folgenden einheitlich „Veranstalter“ genannt) für die Aufführung von „Musicalstars im Steinbruch – The Grand Show“ (im Folgenden einheitlich „Veranstaltung“ genannt) im Römersteinbruch St. Margarethen (im Folgenden einheitlich „Veranstaltungsstätte“ genannt). Geschäftsbedingungen, welcher Art immer, die zu diesen AGB im Widerspruch stehen, sind in vollem Umfang unwirksam, gleichgültig, ob, wann und in welcher Form diese dem Veranstalter zur Kenntnis gebracht werden. Abweichende Vereinbarungen zu einzelnen Punkten der AGB sind nur für diese wirksam und bedürfen zu ihrer Gültigkeit der vorangehenden, ausdrücklichen und schriftlichen Bestätigung des Veranstalters. Stillschweigen gegenüber Geschäftsbedingungen unserer Kunden gilt keinesfalls als Zustimmung.

 

Die Abwicklung des Kartenverkaufs erfolgt über Vertriebspartner, wie z.B. oeticket (ein Service der CTS Eventim Austria Gmbh), pan.event GmbH, WT Wien Ticket GmbH oder Reiseveranstalter (im Folgenden einheitlich "Vertriebspartner" genannt). Deren AGBs gelten hinsichtlich des Kartenkaufs ergänzend zu diesen AGB.

 

Mit Abgabe einer Bestellung erklärt sich der Käufer mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden und ist an sie gebunden. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind auf der Homepage der aktuellen Produktion der I&P Tomorrow Musical GmbH (www.musicalstars.at) abrufbar und können bei Bedarf vom Kunden gespeichert werden.

 

EINTRITTSPREISE

Die jeweils aktuellen Kartenpreise für den Besuch von „Musicalstars im Steinbruch“ gelten bis auf Widerruf und beinhalten die zum Zeitpunkt des Kartenkaufs gültige Mehrwertsteuer. In den Preisen sind Porto, Spesen oder Gebühren nicht enthalten. Diese Kosten werden dem Kunden vor Abgabe seiner Vertragserklärung vom jeweiligen Vertriebspartner bekanntgegeben. Zusatzleistungen wie Programmhefte, Textbücher und die Vergütung für ähnliche Leistungen sind im Kartenpreis grundsätzlich nicht enthalten. Der Versand oder die sonstige Zurverfügungstellung von Karten erfolgt ausschließlich durch die Vertriebspartner zu deren jeweiligen Konditionen. Eine Bearbeitungsgebühr wird beim Kauf von Karten an der Abendkassa verrechnet.

 

KARTENBESTELLUNG

Karten können via E-Mail, telefonisch, online oder in Kartenbüros bzw. Vorverkaufsstellen erworben werden. Soweit bei der Bestellung keine Kreditkartendetails (Kartennummer, Gültigkeit, CVC Prüfziffer) angegeben werden, werden die Bestellungen erst nach Zahlungseingang verbindlich. Die erworbenen Eintrittskarten können weder umgetauscht noch zurückgenommen werden. Der Kartenversand erfolgt nach Zahlungseingang. Erfolgt die Zahlung nicht fristgerecht wird die Bestellung storniert und die Karten werden in den freien Verkauf gegeben. Mit Übergabe der Karten durch die Vertriebspartner geht die Gefahr für den Verlust oder die Beschädigung auf den Kunden über.

 

VERSANDKOSTEN

Die Ticketversandkosten (Porto) sind nicht im Eintrittspreis enthalten und vom Käufer zu tragen. Tickets werden von den Vertriebspartnern an die bekanntgegebene Lieferadresse versendet. Die Wahl des Transporteuers erfolgt nach bestem Ermessen, aber ohne Gewähr für die Wahl der schnellsten Versendung. Etwaige Kosten, die durch Angabe einer unrichtigen Lieferanschrift durch den Kunden oder durch unbegründete Verweigerung der Entgegennahme der Lieferung verursacht werden, sind vom Kunden zu tragen. Der Kunde hat die zugesandten Tickets unverzüglich nach Erhalt auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen und allfällige Reklamationen ohne unnötigen Aufschub mitzuteilen.

 

PRINT@HOME TICKET

Die Eintrittskarte ist nur für die aufgedruckte Veranstaltung gültig. Besucher, die die Print@Home Option beim Ticketkauf gewählt haben (sofern verfügbar), müssen einen Ausdruck des Tickets (ein DIN A4 Ausdruck pro Person, nicht zerschneiden, nicht abreißen) beim Einlass vorweisen. Mobile Tickets werden nicht akzeptiert. Die vom Käufer ausgedruckte Eintrittskarte (print@home) darf bei Gebrauch an der Einlasskontrolle keine Beschädigung, Verschmutzung oder sonstige Beeinträchtigungen aufweisen, welche die Einlasskontrolle unmöglich machen oder behindern. Das Ticket hat nur Gültigkeit für einen einmaligen Einlass und wird mit der ersten Kontrolle entwertet.

 

Besucher sind dazu verpflichtet print@home-Tickets keinem Dritten zugänglich zu machen und diese sorgsam zu verwahren. Beim Einlass zur Veranstaltung gilt grundsätzlich das Prinzip des ersten Zutrittes (das bedeutet: das print@home-Ticket, das mit seiner eindeutigen Identifizierung als erstes akzeptiert wird, ist das gültige). Jegliche Vervielfältigung, Kopie, Veränderung der print@home Eintrittskarte oder jegliche elektronische Weiterverarbeitung der PDF-Datei ist ausdrücklich untersagt. Ein Missbrauch der Zutrittsberechtigung wird geahndet, Veränderungen und Kopien der Zutrittsberechtigungen sind untersagt. Im Falle von veränderten oder missbräuchlich verwendeten Zutrittsberechtigungen behält sich der Veranstalter bzw. die Veranstaltungsstätte ausdrücklich das Recht vor, den Besitzern den Zugang zur Veranstaltung zu verweigern. Der Veranstalter trägt keine Verantwortung für den Missbrauch oder durch unbefugtes Vervielfältigen entstandenen Schaden. Eine Rücknahme/Storno oder ein Umtausch eines print@home-Tickets ist ausgeschlossen.

 

ABENDKASSA

Die Abendkassa befindet sich am Eingang der Veranstaltungsstätte und ist nur am Aufführungstag ab 18.00 Uhr geöffnet. Der Veranstalter behält sich das Recht ein, Eintrittspreise für Karten, die an der Abendkassa gekauft werden, anzupassen. An der Abendkasse können keine Ermäßigungen geltend gemacht werden (ausgenommen Behinderungen). Karten können ebenso nicht an der Abendkassa hinterlegt werden.

 

ERMÄSSIGUNGEN – BEHINDERUNGEN

Es gibt ein limitiertes Kontingent an ermäßigten Karten für Rollstuhlfahrer. Die für Rollstuhlfahrer vorgesehenen Plätze befinden sich in Kategorie 1 und Kategorie 2. Im Interesse der Sicherheit für alle Besucher können nur die angeführten Plätze durch Rollstuhlfahrer in Anspruch genommen werden. Pro gekauftem Rollstuhlplatz kann ein Begleiter Ticket erworben werden.

 

Besuchern mit einer anderen Behinderung (unter anderem Sehbehinderung, Blindheit, Hörbehinderung, Gehörlosigkeit, Gehbehinderung, Körperbehinderung, Geistige Behinderung etc.) oder einem Schwerbehinderten Ausweis sowie ihre Begleitung erhalten ebenso vergünstigte Karten in Kategorie 1-4 (excl. Kategorie A/B/C).

 

Ermäßigte Karten sind nur in Verbindung mit dem die Ermäßigung begründenden Ausweis gültig und sofern der Behindertenausweis eine Begleitperson vorsieht. Kann der Ausweis nicht vorgezeigt werden, ist der Differenzbetrag zum vollen Eintrittspreis nachzuentrichten. Die Kontrolle erfolgt beim Ticketkauf sowie beim Einlass. Unterschiedliche Ermäßigungen können nicht miteinander kombiniert werden. Ermäßigte Karten für Rollstuhlfahrer sowie Gästen mit Behinderung können aus organisatorischen Gründen nur über pan.event GmbH gebucht werden (Ticketbüro Eisenstadt, +43 2682 65065, tickets@panevent.at).

 

ERMÄSSIGUNGEN – MINDERJÄHRIGE

Bei Vorlage eines gültigen Ausweises bekommen minderjährige Gäste bis zu ihrem 18. Geburtstag (Geburtsdatum 26.08.2004 oder danach) eine Ticketermäßigung von 15%. Kann kein gültiger Ausweis vorgezeigt werden, ist der Differenzbetrag zum vollen Eintrittspreis nachzuentrichten. Die Kontrolle erfolgt beim Einlass. Die Ermäßigung kann nicht mit anderen Aktionen kombiniert werden. Ebenso können bei bereits gekauften Karten keine Ermäßigungen nachträglich angerechnet werden. Gültig für Tickets in Kategorie 1-4 (excl. Kategorie A/B/C).

 

ERMÄSSIGUNGEN – GRUPPEN

Beim Kauf von 20 Eintrittskarten oder mehr (auch in unterschiedlichen Kategorien) gewährt der Veranstalter einen Nachlass auf den Eintrittspreis. Gruppenrabatte können nicht mit anderen Aktionen kombiniert werden. Ebenso können bei bereits gekauften Karten keine Ermäßigungen nachträglich angerechnet werden.

 

Aus organisatorischen Gründen können jegliche Gruppenbuchungen (20+) nur über pan.event GmbH gebucht werden (Ticketbüro Eisenstadt, +43 2682 65065, tickets@panevent.at). Die Bearbeitung der Bestellungen erfolgt in der Reihenfolge ihres Einlangens und nach Maßgabe der vorhandenen Plätze. Reservierte Karten werden nach Ablauf der Optionsfrist ohne schriftliche Rückmeldung automatisch wieder in den freien Verkauf gegeben. Der Veranstalter und pan.event GmbH sind berechtigt, die genannten Fristen in begründeten Einzelfällen zu verlängern oder zu verkürzen. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung eines Kartenkontingentes besteht ebenso wenig, wie auf eine Verlängerung der Optionsfrist.

  

ERMÄSSIGUNGEN – RABATTAKTIONEN / SONDERAKTIONEN

Der Veranstalter behält sich das Recht spezielle Rabattaktionen zu veranstalten. Die vergünstigten Ticketpreise gelten immer nur in den auf der Webseite des Veranstalters oder deren Social-Media-Kanälen ausgeschriebenen Zeiträumen und Kategorien und sind gegebenenfalls über bestimmte Vertriebspartner zu buchen. In bestimmten Fällen können auch Sonderaktionen für bestimmte Sondergruppen veranstaltet werden, die nur von den besagten Gruppen gebucht werden können. Allgemein gilt, dass unterschiedliche Ermäßigungen nicht miteinander kombinierbar sind und Vergünstigungen nur für Karten in Kategorie 1-4 (excl. Kategorie A/B/C) verfügbar sind. Ebenso können bei bereits gekauften Karten keine Ermäßigungen nachträglich angerechnet werden.

 

EINLASS

Die Spielstätte wird in der Regel 1.5 Stunden vor Vorstellungsbeginn geöffnet (18.30 Uhr). Aus dramaturgischen Gründen kann sich die Einlasszeit verschieben.

 

Nur die offiziellen Spielpläne, die in den vom Veranstalter herausgegebenen Veröffentlichungen bekannt gegeben werden, enthalten die verbindlichen Anfangszeiten der Vorstellungen. Kurzfristige Änderungen bleiben vorbehalten. Für Angaben in anderen Veröffentlichungen übernimmt der Veranstalter keine Gewähr.

 

Einlass zu den Vorstellungen wird nur mit einer gültigen Eintrittskarte (im Original vorliegend) gewährt. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für die Gültigkeit der Eintrittskarten anderer Kartenanbieter, für deren Leistungen und deren Preisaufschläge. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für die Gültigkeit der Eintrittskarten privater Kartenanbieter und raten von Kartenkäufen über Online-Plattformen ab. Eine Verifizierung der Gültigkeit der Eintrittskarten ist in diesen Fällen nicht möglich. Das Risiko liegt zur Gänze beim Kartenkäufer.

 

Mit Beginn der Veranstaltung erlischt, aus Sicherheitsgründen und mit Rücksicht auf die mitwirkenden Künstler und die anderen Besucher, der Anspruch auf den gebuchten Platz. Um dem Publikum einen ungestörten Veranstaltungsbesuch zu ermöglichen, erhalten zu spät kommende Besucher ausschließlich in der Pause oder in einer der Applauspausen nach Anweisung des Publikumsdienstes, Einlass.

 

EINLASSREGELUNG

Aus Sicherheitsgründen und zur Gewährleistung reibungsloser Einlasskontrollen, informieren wir unsere Gäste über folgende Einlassregelungen.

 

Diese Gegenstände dürfen mitgeführt werden:

·         Taschen (werden beim Einlass kontrolliert)

·         Sitzkissen und Decken

·         Alle Artikel aus dem Merchandising Shop

 

Diese Gegenstände dürfen NICHT mitgenommen werden:

·         Plastikflasche, Glasflaschen, Gläser, Thermoskannen, Becher und Dosen

·         Speisen

·         Professionelle Foto- und Videoausrüstung (alle Teleobjektive, Zusatzobjektive, Stative und Fototaschen) sowie Tonaufzeichnungsgeräte ohne vorherige Genehmigung

·         Selfie-Sticks, Laser-Pointer, Laptops und Tablets (Ausnahme: Mobiltelefone)

·         Drohnen

·         Koffer, Trolleys, Fahrrad- und Motorradhelme, Stöcke, Regenschirme, Kindersitze, Sitzerhöhungen und sperrige Gegenstände jeglicher Art

·         Feuerwerksartikel

·         Messer und jegliche Gegenstände nach Definition des österreichischen Waffengesetzes

·         Tiere (Ausnahme: Assistenzhunde mit Bescheinigung / bitte um vorherige Anmeldung)

 

Hinweis: Aufgrund der Bestuhlung der Tribüne steht nur sehr beschränkter Platz für mitgebrachte Gegenstände zur Verfügung. Aus sicherheitstechnischen Gründen gibt es keine Abgabestellen oder Schließfächer!

 

PARKPLÄTZE

Rund um das Festivalgelände stehen den Besuchern ausreichend gratis Parkplätze zur Verfügung. Je nach Verfügbarkeit der Parkplätze kann es zu einem längeren Fußmarsch zum Einlass kommen. Ein daraus resultierendes verspätetes Eintreffen des Kartenkäufers berechtigt den Kunden nicht zu einer Reduktion des Kartenpreises. Der Veranstalter empfiehlt deswegen eine zeitgerechte Ankunft am Festivalgelände.

Es sind ausreichend Busparkplätze vorhanden. Der Veranstalter sowie die Betreiber des Veranstaltungsgeländes übernehmen keine Haftung für abgestellte Fahrzeuge und Buse.

 

Jeder Buslenker erhält einen Getränkegutschein, der ihm bei der Busparkplatz Einfahrt übergeben wird. Zusätzlich erhalten Busfahrer auf Anfrage und nach Verfügbarkeit für sich eine Busfahrer Freikarte. Eine Weitergabe bzw. Weiterverkauf an Dritte ist nicht gestattet. Ein Rechtsanspruch auf eine Buslenker Freikarte kann nicht geltend gemacht werden.

 

KARTENVERLUST

Bei einem Kartenverlust kann dem Kartenkäufer einmalig eine Ersatzkarte ausgestellt werden. Die Ersatzkarte muss schriftlich beantragt werden und kann nur ausgestellt werden, wenn der Kartenkäufer glaubhaft machen kann, welche Karte von ihm gebucht worden ist (Rechnung, genaue Platz- und Reihenangabe). Eine Gebühr für die Ausstellung des Duplikats kann vom Vertriebspartner eingehoben werden. Bei einer Doppelbelegung hat der Besitzer der Ersatzkarten den Vorrang vor dem Besitzer der Originalkarte.

 

UMTAUSCH | RÜCKGABE

Gekaufte Karten werden nicht umgetauscht oder zurückgenommen. Besetzungs-, Programm- und Terminänderungen sind dem Veranstalter stets vorbehalten, soweit sie zumutbar, geringfügig und sachlich gerechtfertigt sind, und berechtigen zu keiner Refundierung, Kartenumtausch oder Preisminderung.

 

Das Rücktrittsrecht im Fernabsatz gemäß § 11 FAGG gilt nicht für den Erwerb von Eintrittskarten, da es sich hierbei um Freizeitdienstleistungen im Sinne des §18 (1) Z 10 FAGG handelt.

 

UMPLATZIERUNG

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Umplatzierungen vorzunehmen, wenn die gebuchten Plätze aus organisatorischen, sicherheitstechnischen, gesundheitstechnischen oder behördlichen Gründen nicht genutzt werden können. Eine Umplatzierung erfolgt immer in der gleichen Preiskategorie. Sollte es zu einer Umplatzierung kommen werden die Kartenkäufer vom Vertriebspartner, bei dem die Karten gekauft worden sind, verständigt und ihnen neue E-Tickets zugesandt.

 

ABSAGE | REGENRÜCKERSTATTUNG

Veranstaltungen können aufgrund technischer Gebrechen, behördlicher und/oder gesetzlicher Anordnung/Auflagen, Erkrankung oder Verhinderung de(s)r Künstler(s) oder schlechter Witterung (insbesondere Regen, Hagel oder Sturm) abgesagt werden. Die Entscheidung obliegt dem Veranstalter und erfolgt von diesem vor Ort.

 

Die Aufführungen finden gegebenenfalls auch bei ungünstiger Witterung statt. Die Veranstalter weisen darauf hin, dass auch bei Regen gespielt wird. Deshalb wird allen Gästen empfohlen regenfeste und warme Kleidung sowie festes Schuhwerk zu tragen. Die Benutzung von Regenschirmen während der Vorstellung ist untersagt, da diese die Sicht beeinträchtigen. Eine wetterbedingte Absage kann frühestens zu Beginn der Vorstellung erfolgen und ausschließlich von Veranstalter vor Ort ausgesprochen werden. Der Veranstalter behält sich vor, den Vorstellungsbeginn zu verschieben bzw. die Vorstellung witterungsbedingt zu unterbrechen sowie gegebenenfalls danach fortzusetzen.

 

Sollte eine Vorstellung innerhalb der ersten 40 Spielminuten abgesagt werden, können die jeweiligen Eintrittskarten bis zu zwei Monate nach dem Vorstellungsdatum zur Refundierung der Kartenpreise bei jenem Vertriebspartner retourniert werden, bei dem sie bezogen wurden. Danach ist jeglicher Ersatz ausgeschlossen. Die Rückerstattung der Kartengelder durch die Vertriebspartner erfolgt exklusive Versandgebühren.

 

Im Falle einer Absage, Verschiebung, bzw. Programm- oder Besetzungsänderung können keine für den Karteninhaber angefallene Spesen (Anfahrts-, Hotel-, Vorverkaufs- oder Versandspesen und ähnliches) ersetzt bzw. geltend gemacht werden. Über Absagen, Verschiebungen, wesentliche Veränderungen oder Wiederholungen von Veranstaltungen, kann der Veranstalter auch per E-Mail und/oder Online (z.B. die Website des Veranstalters und/oder der Vertriebspartner und/oder der Veranstaltungsstätte) informieren.

 

Aus organisatorischen Gründen ist eine Rückzahlung direkt vor Ort an der Abendkassa nicht möglich. Etwaige Rückzahlungen werden von den jeweiligen Vertriebspartner, über die die Eintrittskarten erworben worden sind, abgewickelt.

 

COVID-19 BEDINGTE UMBUCHUNGEN, ABSAGEN, STORNIERUNGEN

Aufgrund von behördlichen Maßnahmen und Empfehlungen zur Eindämmung der COVID-19-Pandemie (z.B. Begrenzung der Besucheranzahl, Einhaltung bestimmter Abstände etc.) kann es notwendig sein, dass der Veranstalter Sitzplatzänderungen vornehmen muss. Die Vertriebspartner werden im Auftrag des Veranstalters in diesem Fall ohne gesonderte Zustimmung des Kunden nur geringfügige Sitzplatzänderungen vornehmen (z.B. gleiche Kategorie), die für den Kunden sohin auch zumutbar und sachlich gerechtfertigt sind. Ist aufgrund der räumlich beschränkten Ressourcen keine Sitzplatzänderung in derselben Kategorie möglich, hat der Kunde das Recht vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall hat er einen Anspruch auf Rückzahlung des Kaufpreises (excl. Versandgebühren).

 

Sollten die Veranstaltungen auf Grund der Maßnahmen zur Eindämmung der COVID-19 Pandemie oder auf Grund von Einschränkungen hinsichtlich der Besucherzahlen (Kapazität weniger als 50% der regulären Sitzplätze, Beschränkung auf weniger als 2345 Sitzplätze) zu den angekündigten Veranstaltungsterminen nicht stattfinden können, werden diese zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt. Alle Eintrittskarten behalten ihre Gültigkeit.

 

Im Falle einer Covid-19 bedingten Absage können keine für den Karteninhaber angefallene Spesen (Anfahrts-, Hotel-, Vorverkaufs- oder Versandspesen und ähnliches) ersetzt bzw. geltend gemacht werden. Über Absagen, Verschiebungen, wesentliche Veränderungen oder Wiederholungen von Veranstaltungen, kann der Veranstalter auch per E-Mail und/oder Online (z.B. die Website des Veranstalters und/oder der Vertriebspartner und/oder der Veranstaltungsstätte) informieren.

 

COVID-19 PRÄVENTION (Stand November 2021)

Die vom Veranstalter ernannten Covid-19 Beauftragten sind dafür verantwortlich alle zum Zeitpunkt der Veranstaltung gültigen Auflagen, Bestimmungen und Vorschriften umzusetzen. Die Details der Maßnahmen werden auf der Webseite des Veranstalters (www.musicalstars.at) regelmäßig aktualisiert. Bitte beachten Sie, dass sich das Konzept im Laufe der kommenden Monate bis zum Veranstaltungszeitpunkt ändern kann. Der Veranstalter wird Gäste über seine Webseite über die am 26. und 27.  August 2022 gültigen Details informieren. Jegliche zum Zeitpunkt der Veranstaltung gültigen Covid-19 Regeln am Veranstaltungsgelände sowie etwaige Zutrittskontrollen (z.B. Maskenpflicht, Impfpflicht, negatives Covid-19 Testergebnis etc.) sind kein Grund für eine Rückerstattung des Eintrittspreises.

 

Als COVID-19-Prävention können nach momentanem Stand keine Stehplätze angeboten werden.

 

Aus Gründen des Contact-Tracing können Sitzplatze nicht gewechselt werden. 

 

Das Veranstaltungsgelände öffnet 90 Minuten vor Veranstaltungsbeginn. Dies ermöglicht allen Besuchern sich in Ruhe zu Ihrem Sitzplatz zu begeben und das Veranstaltungsgelände zu erkunden. Der Veranstalter ersucht Gäste von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen, um Warteschlangen im Eingangs-, Toiletten-, Catering- und Merchandising Bereich zu vermeiden.

 

Ein Nacheinlass ist voraussichtlich nur in der Pause und nicht während der Vorstellung möglich.

 

Nach Ende des Konzerts wird das Veranstaltungsgelände für weitere 45mins für alle Gäste geöffnet sein.

 

Der Veranstalter ersucht alle Gäste einen 1-Meter-Sicherheitsabstand zu anderen Besuchern, zu allen Mitarbeitern der Produktion sowie dem Ordnungs- und Sicherheitsdienst einzuhalten. Die Mitarbeiter sind darum bemüht Menschenansammlungen am Veranstaltungsgeländes soweit es geht zu vermeiden. Entsprechende Wegleitsysteme werden Besucher in bestimmten Bereichen durch das Gelände leiten. Der Veranstalter bittet alle Gäste die Anweisungen des Ordnungs- und Sicherheitsdienstes zu beachten.

 

Es werden alle Gäste gebeten sich regelmäßig die Hände zu reinigen. Desinfektionsspender stehen im gesamten Veranstaltungsgelände zur Verfügung.

Im Laufe des Abends werden alle Toiletten, mehrmals gereinigt. Ebenso werden zusätzliche Flächen wie Handläufe, Türklinken, Geländer etc. regelmäßig desinfiziert.

 

Der Veranstalter bittet Besucher, die Covid-19 Symptome aufweisen (Fieber, Atembeschwerden, Geruchs- bzw. Geschmacksverlust, Schwächegefühle, etc.), die Veranstaltung im Sinne aller nicht zu besuchen. Falls nach dem Veranstaltungsbesuch Covid-19 Symptome auftreten sollten, bittet der Veranstalter die Gäste die zuständigen Behörden sowie die Covid-19 Beauftragten des Veranstalters unter office@ipt-musical.com umgehend zu verständigen.

 

Der Ordner- und der Sicherheitsdienst ist berechtigt, Personen, die sich bei Ihrem Aufenthalt auf dem Veranstaltungsgelände nicht an die COVID-19 Regelungen halten vom Veranstaltungsgelände zu verweisen.

 

CONTACT-TRACING IM SINNE DES COVID-19 PRÄVENTIONSKONZEPTS

In Zusammenhang mit dem für Kulturveranstalter durch die COVID-19-Lockerungs-Verordnung vorgeschriebenen Präventionskonzept erfolgt der Ticketverkauf zum Zweck des allenfalls nötigen Contact Tracings zur Eindämmung der Verbreitung von COVID-19, sowie der damit verbundenen Verwaltungsaufgaben des Veranstalters und der Vertriebspartner jedenfalls für die Dauer der COVID-19 bedingten Einschränkungen im Veranstaltungswesen käuferpersonalisiert. Dabei werden personenbezogene Daten (Name, Anschrift, Telefonnummer und soweit vorhanden  E-Mailadresse) des Ticketkäufers zu oben genannten Zwecken vom Veranstalter bzw. den Vertriebspartnern gespeichert, archiviert und weiterverarbeitet sowie im Anlassfall auch an Behörden (sofern gesetzlich erforderlich) übermittelt. Der Name des Ticketkäufers kann gegebenenfalls auf den durch ihn erworbenen Tickets abgedruckt werden. Eine stichprobenhafte Überprüfung der Identität kann allenfalls erfolgen.

 

Im Anlassfall, d.h. bei Auftreten eines COVID-19 Verdachts im Rahmen der Veranstaltung wird der Ticketkäufer vom Veranstalter bzw. den Vertriebspartnern und/oder der Behörde an der bekannt gegebenen Telefonnummer und/oder E-Mailadresse zum Zwecke des Contact Tracings kontaktiert und muss bekannt geben können, wer die Veranstaltung auf den gekauften Plätzen besucht hat. Der Ticketkäufer hat daher sicherzustellen, dass er/sie über Identität und Möglichkeit einer Kontaktaufnahme zu allen diesen zuvor genannten Personen verfügt. Dies gilt auch für Ticketkäufer, (Reise)Veranstalter, Schulen, Pensionistenverbände etc. im Rahmen von Gruppenbuchungen.

 

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass im Falle des Ticketkaufs bei Drittverkäufern die Verantwortung bezüglich Durchführung des Contact Tracings, wie insbesondere (datenschutzkonforme) Einholung der notwendigen Kontaktdaten der Ticketkäufer, beim jeweiligen Drittverkäufer und ausdrücklich nicht beim Veranstalter bzw. den Vertriebspartnern liegt. Drittverkäufer sind verpflichtet, im Anlassfall die entsprechenden Kontaktdaten an den Veranstalter bzw. die Vertriebspartner und/oder die Behörde werktags binnen 12 Stunden zum Zwecke des Contact Tracings zu übermitteln.

 

Jeder Besucher der Veranstaltung ist bei der Nutzung seines Tickets für die Einhaltung der ihn/sie treffenden einschlägigen Vorschriften zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 (wie etwa Gesetze, Verordnungen, sonstige behördliche Vorschriften) in den jeweils gültigen Fassungen und deren Glaubhaftmachung (z.B. gemeinsamer Haushalt) selbst verantwortlich. Jede Haftung des Veranstalters bzw. der Vertriebspartner in diesem Zusammenhang ist ausgeschlossen.

 

WERBEMATERIAL

Um Kunden bei der Bewerbung des Besuchs von „Musicalstars im Steinbruch – The Grand Show“ zu unterstützen, stellen die Veranstalter gerne Werbematerial zur Verfügung. Flyer, Folder, Plakate (A1, A2, A3), sowie Bildmaterial und Pressetexte können unter office@ipt-musical.com angefordert werden bzw. über die Webseite des Veranstalters unter www.musicalstars.at (Presse) heruntergeladen werden.

 

Die Verwendung von Datenmaterial zu Werbezwecken (Text-, Audio-, Bild- und Videomaterial im Besitz des Veranstalters) ist nur unter Nennung des Bildnachweises gestattet.

 

TON- UND/ODER BILDAUFNAHMEN

Ohne Sondergenehmigung sind jegliche Bild- und/oder Tonaufnahmen vor, während und nach der Vorstellung aus urheberrechtlichen Gründen und möglicher Störungen der Künstler sowie des Publikums untersagt. Wir weisen darauf hin, dass bei Nichtbeachtung dieser Bestimmungen der Kartenbesitzer ohne Anspruch auf Rückerstattung von der Veranstaltung ausgeschlossen wird.

 

Bei TV-Übertragungen sowie sonstigen Bild- und Tonaufnahmen erteilt der Besucher dem Veranstalter sowie dem übertragenden oder aufnehmenden berechtigten Dritten seine Zustimmung, dass die von ihm während oder im Zusammenhang mit der Veranstaltung gemachten Aufnahmen entschädigungslos und ohne zeitliche oder räumliche Einschränkung mittels jedes technischen Verfahrens ausgewertet, gespeichert und auch für kommerzielle Zwecke verbreitet und vertrieben werden dürfen.

 

HAUSORDNUNG

Durch den Erwerb einer Eintrittskarte verpflichtet sich der Besucher die Hausordnung der Veranstaltungsstätte sowie die Anordnungen des Veranstalters zu beachten.

 

Jeder Besucher sowie jeder Akkreditierte ist beim Betreten des Festspielgeländes verpflichtet, dem Sicherheits- und Ordnungsdienst und auf Verlangen auch der Polizei, sein Ticket bzw. seine Akkreditierung unaufgefordert vorzuzeigen und auf Verlangen zur Überprüfung auszuhändigen. Im Falle der Weigerung wird der Zutritt verboten. Der eingesetzte Sicherheits- und Ordnungsdienst ist berechtigt, Personen – auch durch den Einsatz technischer Hilfsmittel- daraufhin zu untersuchen, ob sie aufgrund von Alkohol- oder Drogenkonsums oder wegen Mitführung von Waffen oder von gefährlichen oder feuergefährlichen Gegenständen ein Sicherheitsrisiko darstellen. Der Sicherheits- und Ordnungsdienst ist mit Zustimmung der durchsuchten Personen berechtigt, Bekleidungsstücke und mitgeführte Behältnisse zu durchsuchen. Personen, die ein Sicherheitsrisiko darstellen oder ihre Zustimmung zur Durchsuchung verweigern, werden vom Sicherheits- und Ordnungsdienst zurückgewiesen und am Betreten des Veranstaltungsgeländes gehindert. Besuchern kann der Zutritt verweigert werden, wenn begründeter Anlass zu der Annahme besteht, dass sie die Vorstellung stören oder andere Besucher belästigen. Der Zutritt kann auch verweigert werden, wenn die Besucher in früheren Vorstellungen die Geschäftsbedingungen nicht eingehalten haben. Personen, die den Kartenverkauf behindern, insbesondere versuchen, Karten privat auf dem Veranstaltungsgelände anzubieten oder weiterzuverkaufen, können vom Veranstaltungsgelände verwiesen werden. Besucher können aus der laufenden Vorstellung verwiesen werden, wenn sie diese stören, andere Besucher belästigen oder einen Platz eingenommen haben, für den sie keine gültige Eintrittskarte haben.

 

Der Gebrauch von Handys im Zuschauerbereich sowie das Fotografieren sind während der Vorstellung ausdrücklich untersagt. Außerdem ist das Filmen im Zuschauerbereich aus urheberrechtlichen Gründen nicht gestattet. Jegliche Art von akustischen Signalgebern (unter anderem Mobilfunkgeräte, Pager etc.) dürfen nur im ausgeschalteten Zustand in die Spielstätten mitgenommen werden

 

Die Konsumation von Speisen und Getränken im Tribünenbereich ist untersagt. Das Rauchen ist nur innerhalb der hierfür speziell gekennzeichneten Zonen erlaubt. Die Mitnahme von Tieren auf das Veranstaltungsgelände ist aus sicherheitstechnischen und feuerpolizeilichen Gründen nicht gestattet. Mit vorheriger Genehmigung werden Begleithunden gegebenenfalls Ausnahmen bewilligt.

 

HAFTUNG

Beim Veranstaltungsort handelt es sich um ein Freiluft- Naturgelände, dessen Benützung auf eigene Gefahr des Besuchers erfolgt. Der Veranstalter haftet nicht für Schäden, die durch Unachtsamkeit der Besucher bei Benützung des Geländes oder aufgrund natürlicher Ereignisse, wie insbesondere der Witterung, verursacht werden.

 

Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für auf dem Veranstaltungsgelände abgestellte Fahrzeuge.

 

Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Unzufriedenheit, unzureichendes Vergnügen oder nicht erfüllte Erwartungen während des Veranstaltungsbesuches.

 

Ebenso übernimmt der Veranstalter keine Haftung für Erkrankung, Verlust, Verletzung oder Beschädigung, die sich durch den Konzertbesuch direkt oder indirekt ergeben.

 

Der Veranstalter haftet gegenüber dem Kunden nicht für Ersatz, Erstattung von Kosten oder zur Deckung von Verlusten durch Verzögerungen oder Nichterfüllung seiner Verpflichtungen infolge eines "Ereignisses höherer Gewalt" („Force Majeure Event“).

Ein Ereignis höherer Gewalt („Force Majeure“) ist ein Ereignis, das sich der Kontrolle des Veranstalters entzieht und das trotz aller Sorgfalt nicht vorhergesehen oder vermieden werden konnte, einschließlich Ereignissen wie Feuer, Überschwemmung, Erdbeben, Stürme oder andere Naturkatastrophen; Krieg, Gefahr von Krieg oder kriegerischen Handlungen, bewaffnete Konflikte; Auferlegung von Sanktionen, Embargo, Abbruch diplomatischer Beziehungen oder ähnliche Handlungen; terroristische Angriffe, Bürgerkrieg, zivile Unruhen oder Aufstände; nukleare, chemische oder biologische Kontaminierung oder Überschallknalle; Feuer, Explosion, Unfallschäden, böswilliger Schaden; Zusammenbruch baulicher Strukturen, Ausfall von Anlagenmaschinen, Versorgungsunternehmen, Maschinen, Computern oder Fahrzeugen; Arbeitsstreitigkeiten einschließlich unter anderem Streiks, Arbeitgeber-/Arbeitnehmerkonflikte oder Aussperrungen; Epidemien, Pandemien, Ausgangssperren, Veranstaltungsverbot, Einhaltung von Gesetzen oder behördlichen Anordnungen, Regeln, Vorschriften, Anweisungen; Versäumnisse von Lieferanten oder Subunternehmern.

 

FUNDSACHEN

Gegenstände aller Art, die im Veranstaltungsgelände gefunden werden, sind beim Ausgang an das Sicherheitspersonal zu übergeben. Der Verlust von Gegenständen ist bei pan.event GmbH zu melden (Ticketbüro Eisenstadt, +43 2682 65065, tickets@panevent.at).

 

DATENSCHUTZBESTIMMUNG

Der Schutz der Privatsphäre aller Kunden bei der Nutzung der Webseite www.musicalstars.at ist dem Veranstalter ein großes Anliegen. Deshalb werden Benutzer der Website in der Datenschutzverklärung ausführlich über die Verarbeitung personenbezogener Daten informiert.

  

SCHLUSSBESTIMMUNGEN

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB zwingenden gesetzlichen Vorschriften widersprechen, so behalten die übrigen Bestimmungen dieser AGB dennoch ihre Gültigkeit. Der Veranstalter behält sich das Recht ein, die AGB jederzeit abändern zu können.

 

Zusätzlich zu diesen AGBs gelten die COVID-19 Verordnungen in der aktuellen Fassung.

 

Ausschließlicher Gerichtsstand für Unternehmer ist das für Eisenstadt sachlich zuständige Gericht.

 

Stand: November 2021